Gebühren für die Straßenreinigung werden angehoben

05.11.2015 - Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebs hat in der jüngsten Sitzung dem Stadtrat empfohlen, die Straßenreinigungsgebühren anzuheben. Zuletzt waren die Gebühren für diesen Bereich im Jahr 2009 erhöht und 2012 sogar gesenkt worden.

Dies war möglich durch Rücklagen, die aus Mehreinnahmen gebildet worden waren. Denn anders als Steuern müssen die Gebühren zur Kostendeckung städtischer Aufgaben eingesetzt werden, sie dürfen nicht anderweitig im Haushalt verwendet werden. So wurden aus der Rücklage Mehrkosten in den Jahren 2010 bis 2015 gedeckt, und im Jahr 2012 war schließlich eine Gebührensenkung möglich. „So wurde das Geld an die Bürger zurückgegeben“, erläuterte der kaufmännische Betriebsleiter Thomas Thalau. „Dieser Sonderposten ist nun aufgebraucht.“ Hinzu kommen eine Erhöhung des Leistungsumfangs der Mitarbeiter sowie eine hohe Anzahl zusätzlicher Mülleimer, die im Zuge der Umsetzung des Konzepts „Sauberes AC“ aufgestellt wurden.

In den verkehrsstarken Innenstadtlagen (Reinigungsklasse S7), in denen die Mitarbeiter des Stadtbetriebs teilweise mehrfach täglich die Bereiche reinigen, steigt die Gebühr für die Fahrbahn- und Gehwegreinigung sowie den Winterdienst von 32,59 Euro auf 38,60 Euro je Meter Grundstücksseite. Weiterhin ergeben sich folgende Änderung: In der Reinigungsklasse S4 steigt die Gebühr von 6,52 Euro auf 7,70 Euro, Reinigungsklasse S5 von 13,04 auf 15,40 Euro, Reinigungsklasse S6 von 19,55 Euro auf 23,10 Euro und Reinigungsklasse S8 von 1,80 Euro auf 2,10 Euro. Die Staffelungen ergeben sich aus dem Reinigungsturnus der jeweiligen Straßen.

In der Reinigungsklasse S9 werden die Gebühren jedoch gesenkt. Dort sind die Anwohner selbst für die Straßenreinigung zuständig, der Aachener Stadtbetrieb übernimmt hier den Winterdienst. Anwohner zahlen hier künftig statt 1 Euro je Meter Grundstücksseite noch 0,90 Euro.

Welche Straße welcher Reinigungsklasse zugeordnet ist, kann im Internet unter www.aachen.de nachgelesen werden. Die Hausbesitzer erhalten dazu auch eine Mitteilung. Entscheiden über die Anhebung der Gebühren muss der Stadtrat. Unverändert bleiben im nächsten Jahr die Kosten für die Müllentsorgung. Auch die Friedhofsgebühren bleiben gleich.



(Text: Stadt Aachen/Fachbereich Presse und Marketing)



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