Möchten Sie Schiedsfrau oder Schiedsmann in Brand werden?

Die Stadt Aachen sucht mit sofortiger Wirkung eine Schiedsfrau bzw. einen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Brand. Der Schiedsamtsbezirk Aachen-Brand ist identisch mit dem Gebiet des Stadtteils Aachen-Brand.

Die Schiedsperson soll im Schiedsamtsbezirk Aachen-Brand ihren Wohnsitz haben. Ihr Amt versehen die Schiedspersonen grundsätzlich in ihrer Privatwohnung. Die Schiedspersonen üben ein Ehrenamt aus. Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit.

Das Schiedsamt ist aber auch Gütestelle für zivilrechtliche Streitigkeiten. In bestimmten Fällen sind zivilrechtliche Klagen erst dann zulässig, wenn zuvor ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde oder, wie in Aachen, von der zuständigen Bezirksvertretung Aachen-Brand auf Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Aachen bestätigt.

Interessierte Damen und Herren im Alter zwischen 30 und 69 Jahren, die ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Aachen-Brand haben, können sich schriftlich bis zum 20. August 2015 beim Fachbereich Recht der Stadt Aachen, Kasinostraße 48/50, 52066 Aachen, melden und ihre Bereitschaft für die Ausübung des Schiedsamtes erklären. Diese kann formlos unter Angabe von Familienname, eventuell abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer geschehen.


(Text: Stadt Aachen/Fachbereich Presse und Marketing)



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